BKF-Lexikon
Term | Definition |
---|---|
GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) | GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) Wer oder was ist das? Der 1948 in Köln gegründete und heute in Berlin ansässige Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist die Dachorganisation der privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland. |
Gebinde | |
Gebrauchsfaktor | Was versteht man unter dem Gebrauchsfaktor? Es ist das Verhältnis von festgelegter Mindestbruchkraft zur Zurrkraft. |
Gefährdungsbeurteilung hoch | Gefährdungsbeurteilung hoch Was bedeutet Gefährdungsbeurteilung hoch? Bleibende Körperschäden tödliche Verletzungen Verunglücken mehrerer Personen gleichzeitig möglich hohe Sachschäden. |
Gefährdungsbeurteilung gering | Was bedeutet Gefährdungsbeurteilung gering? Erfahrungsgemäß nur leichte Verletzungen in der Regel vollständig ausheilend selten ärztliche Behandlung erforderlich geringer Sachschaden. |
Gefährdungsbeurteilung mittel | Was bedeutet Gefährdungsbeurteilung mittel? Verletzungen mit Arbeitsunfähigkeit verbunden ärztliche Behandlung fast immer erforderlich in der Regel vollständig ausheilend Komplikationen möglich Sachschaden gegebenenfalls in erheblichem Umfang. |
Gefahrgut | Als Gefahrgut bezeichnet man im Zusammenhang mit dem Transport auf öffentlichen Straßen Stoffe Zubereitungen und Gegenstände welche Stoffe enthalten von denen aufgrund ihrer Natur ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind. |
Gefahrguttransporte | Fahrer von Gefahrguttransporten benötigen eine ADR-Bescheinigung die in allen europäischen Staaten gültig ist. Der Gefahrgutführerschein wird für bestimmte Gefahrgutklassen erteilt. Es gibt neun verschiedene Gefahrgutklassen. |
Gefahrzettel und Großzettel | Von Gefahrgütern gehen Gefahren aus die in der Regel der Verpackung nicht anzusehen sind. Es muss deshalb eine äußerliche Kennzeichnung geben welche die entsprechende Information über den Inhalt gibt. Die Mittel hierfür sind Gefahrzettel und Großzettel. Die Grundgröße für Gefahrzettel ist 10x10cm. Großzettel müssen 25x25cm groß sein und mit einer Umrandung in derselben Farbe wie die des Symbols versehen sein. |
GefStoffV | GefStoffV übliche Abkürzung für Gefahrstoffverordnung |
Geknotetes Netz | Was versteht man unter einem Geknoteten Netz? Es ist eine flächige Verbindung von Maschen deren Schenkel von Maschenseilen gebildet werden die in ihrem Schnittpunkt durch Knoten vorgefertigter Maschenseile verbunden sind. |
Gekröpftes Fahrgestell | Was ist das? Es ist ein Konstruktionsmerkmal eines Fahrgestells bei dem in sehr unterschiedlichen Varianten der gesamte bzw. ein oder mehrere Teile des Ladebereiches tiefer gelegt sind. |
Gelegenheitsverkehr | Gelegenheitsverkehr ist die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen die nicht Linienverkehr nach den §§ 42 42a und 43 PBefG ist. Im Gegensatz zum Linienverkehr handelt es sich beim Gelegenheitsverkehr nicht um eine regelmäßige Beförderung zwischen bestimmten gleich- bleibenden Anfangs- und Endpunkten. Zugeordnet: Verkehr mit Taxen (§ 47 PBefG) Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen (§ 48 PBefG ) Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen (§ 49 PBefG ). |
Gelenk- und Doppeldeckerbusse | Ein Gelenkomnibus ist als Gelenkfahrzeug ausgebildet; dabei ist die Nutzfläche durch ein Kugelgelenk oder eine andere gleichwertige Verbindung die ein Verschränken der Busteile ermöglicht unterteilt. Der angelenkte Teil (Anhänger) stellt kein selbständiges Fahrzeug dar. Bei Doppeldecker-Ausführung werden die Fahrgäste innerhalb eines Busses auf zwei Ebenen befördert. Diese Ausführung bietet mehr Sitzplätze jedoch weniger Kofferraumvolumen |
Geltung der Fahrpersonalvorschriften | Die Fahrpersonalvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des FPersG und der FPersV gelten grundsätzlich für alle Beförderungen mit Fahrzeugen die dem Gütertransport dienen auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3 5 t übersteigen. Ferner gelten die Vorschriften für Unternehmer und Fahrer von Fahrzeugen die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind mehr als 9 Personen einschließlich Fahrer zu befördern. Es kommt nicht darauf an ob sich das Fahrzeug in leerem oder beladenem Zustand befindet bzw. mit Fahrgästen besetzt ist. |
Geltung der Lenk- und Ruhezeiten | Fahrer die nicht im gewerblichen Güterverkehr tätig sind unterliegen den Bestimmungen nicht wenn ihr Fahrzeug die zGM von 7 5t nicht übersteigt. Für den nicht-gewerblichen Güterverkehr gelten die Bestimmungen erst für Fahrzeuge ab einer zGM von mehr als 7 5 t gemäß VO EG 561/2006 Art. 3 h. Die Lenk- und Ruhezeiten gelten u.a. nicht für Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen (einschl. Fahrer) der Polizei des Zivilschutzes und der Rettungsdienste oder im Buslinienverkehr mit einer Streckenlänge von bis zu 50 Kilometer. Weitere Ausnahmen sind in Artikel 3 der VO (EG) 561/2006 und § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV) genannt. |
Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) | Die Gemeinschaftslizenz berechtigt zum grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU gemäß VO (EU) 1072/2009. Die Lizenz gilt nicht für den Güterverkehr mit Drittstaaten wenn die EU kein entsprechendes Abkommen geschlossen hat. |
Genehmigungsvoraussetzungen für Großraum- oder Schwertransport | Wenn der Verkehr nicht – wenigstens zum größten Teil der Strecke – auf der Schiene oder auf dem Wasser möglich ist oder wenn durch einen Verkehr auf dem Schienen- oder Wasserweg unzumutbare Mehrkosten (auch andere als die reinen Transportkosten) entstehen würden Wenn für den gesamten Fahrweg Straßen zur Verfügung stehen deren baulicher Zustand durch den Verkehr nicht beeinträchtigt wird und für deren Schutz keine besonderen Maßnahmen erforderlich sind oder wenn wenigstens die spätere Wiederherstellung der Straßen oder die Durchführung jener Maßnahmen vor allem aus verkehrlichen Gründen nicht zu zeitraubend oder zu umfangreich wäre. Für die Beförderung der in den Richtlinien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO definierten unteilbaren Ladungen. Mit dem Zusatz dass auch das Zubehör von Kranen befördert werden darf. |
Gerstenkornboden |
Was ist ein Gerstenkornboden? (Tränenblech) Es ist ein Fahrzeugboden aus Aluminium- oder Stahlbodenblech der durch Walzen mit einer mandelförmigen Strukturprägung in Form unterschiedlich angeordneter Tränen' hergestellt wird. Kommt u.a. in temperaturgeführten Transportfahrzeugen zum Einsatz. |
Gesamtgewicht | |
Gesamtschwerpunkt der Ladung | Gesamtschwerpunkt der Ladung Was ist der Gesamtschwerpunkt der Ladung? Es ist der gemeinsame Schwerpunkt aller auf einem Transportmittel befindlichen Ladegüter. |
Gesetzlichen Bestimmungen bei Tiertransporten | Seit 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 in jedem Mitgliedstaat unmittelbar anzuwenden. Aus Tierschutzgründen sollten lange Beförderungen von Tieren – auch von Schlachttieren – auf ein Mindestmaß begrenzt werden. |
Gesundheitsschäden | Wie kann man Gesundheitsschäden vorbeugen? Es gibt für Berufskraftfahrer eine Reihe von Maßnahmen durch die ihre arbeitsspezifische Beanspruchung reduziert bzw. Gesundheitsschäden weitgehend vermieden werden können. Beispiele dafür sind:
|
Getriebe | Durch ein Getriebe werden unterschiedliche Zahnradkombinationen in den Kraftfluss geschaltet die im Antriebsstrang eines Fahrzeuges die Motordrehzahl auf die Antriebsdrehzahl übersetzen. Fahrzeuggetriebe erlauben es dadurch die engen Drehzahlbereiche von Verbrennungsmotoren in die für einen normalen Fahrbetrieb notwendigen Raddrehzahlen umzuformen. |
Getriebe-Bauarten | Gruppengetriebe Wechselgetriebe Hydraulische Getriebe Stufenlose Getriebe Kurzbaugetriebe Direktschaltgetriebe Elektronisch- Pneumatische-Schaltungen Teilautomatisierte Getriebe vollautomatisierte Getriebe. Für schwere Nutzfahrzeuge hatte sich das 16-Gang-Getriebe als Wandlungseinheit über Jahre hinweg etabliert. Die hohe Anzahl der Gänge ist nötig um zum Anfahren und in jeder Steigung eine möglichst passende Übersetzung zur Verfügung zu haben. Dabei ergeben sich Übersetzungen 13:1. Als Bauweise dieser Getriebe hat sich eine Gruppenbauweise durchgesetzt. Ein 16-Gang-Getriebe besteht aus einem Hauptgetriebe mit 4 Gängen einem nachgeschalteten Ranggetriebe mit 2 unterschiedlichen Übersetzungen so das diese beiden Baugruppen bereits 2 x 4 Gänge darstellen. Duch die Vorschaltung eines 2-stufigen Splitgetriebes wird die Anzahl der Gänge ein weiteres Mal verdoppelt so dass 16 Gänge zur Verfügung stehen. |
Getriebe-Bauarten | In Nutzfahrzeugen werden heute fast ausnahmslos nur noch Schaltgetriebe als Synchrongetriebe verwendet. Sie schalten sich leicht erfordern kein Zwischengas und sind geräuscharm. Neben dem hohen Fahrkomfort und der einfachen Bedienung zeichnen sie unter anderem verkürzte Schaltzeiten aus. |
Gewichtskraft | Die Gewichtskraft ist die Kraft mit der ein Körper von der Erde angezogen wird. Dass es sich dabei tatsächlich um eine Kraft handelt ist daran zu erkennen dass ein freifallender Körper bis zu einer vom Luftwiderstand abhängigen Endgeschwindigkeit ununterbrochen beschleunigt wird. Diese Beschleunigung die man mit dem Buchstaben g kennzeichnet und „Normfallbeschleunigung“ (oder „Erdbeschleunigung“) nennt beträgt konstant ca. 9 81 m/s2. Dies entspricht einer Beschleunigung von 0 km/h auf 100 km/h in einer Zeit von ungefähr 2 8 s. |
GewO | GewO übliche Abkürzung für Gewerbeordnung |
GGAV | übliche Abkürzung für Gefahrgut-Ausnahmeverordnung |
GGKoslV | GGKoslV übliche Abkürzung für Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter |
GGVBinSch | GGVBinSch übliche Abkürzung für Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt |
GGVSE | GGVSE übliche Abkürzung für Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn |
GGVSee | übliche Abkürzung für Gefahrgutverordnung See |
Gigaliner | Mit Gigaliner werden überlange Fahrzeugkombinationen bezeichnet die bis zu 25 25m lang sein dürfen und ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 60 Tonnen (in Deutschland maximal 40 t bzw. 44 t im kombinierten Verkehr). |
Gigaliner | Gigaliner Was ist ein Gigaliner? Es ist eine Fahrzeugkombinationen wahlweise bestehend aus:
|
Gleit-Reibbeiwert | Der Gleitreibungsbeiwert wird auch Gleitreibungszahl oder Gleitreibungskoeffizient genannt. Der G. ist ein Faktor und damit dimensionslos. Er wird auch manchmal in Prozent angegeben. Er gibt die Reibkraft FR bezogen auf die Anpresskraft FN an: µ = FR : FN. Für die Ladungssicherung wir nach den VDI-Richtlinien immer nur der Gleitreibbeiwert (Beispiele siehe unter Reibbeiwert) eingesetzt. Der Gleitreibbeiwert ist stets geringer als der Haftreibbeiwert. Mit der Anwendung des kleineren Gleitreibbeiwertes statt des Haftreibbeiwertes soll den dynamischen Einflüssen wie Schwingungen Vibrationen Neigungen der Ladefläche (Wanken) Nicken der Ladefläche während eines Bremsmanövers etc. begegnet werden. Die Verwendung des Gleitreibbeiwertes anstatt des Haftreibbeiwertes wird ersatzweise vorgenommen und steht in keinen direkten physikalischen Zusammenhang mit den wirksamen dynamischen Belastungen die auf die Ladung wirken. Führende Experten sind der Meinung dass dieser „Ersatzwert“ zur Kompensation der dynamischen Belastungen mindestens erforderlich ist bzw. diesen nur knapp gerecht wird. |
Gleitreibung | Gleitreibung ist die Widerstandskraft die ein bewegter Körper während des Rutschens der Unterlage entgegensetzt. |
Greifzangen | Was sind Greifzangen? Es sind hydraulisch betriebene Zangen die an einem Spreizer oder einem Rahmen befestigt sind mit denen CTUs unter Verwendung spezieller Greifkanten an der Unterseite der Beförderungseinheit angehoben werden. |
Grobblech | Was ist Grobblech? Es ist warmgewalztes und kontinuierlich warmgewalztes Blech aus unlegierten und legierten Stählen mit einer Nenndicke von 3 mm bis 250 mm und einer Breite über 600 mm. |
Großpackmittel | Was sind Großpackmittel bzw. IBC? Es sind starre oder flexible transportable Verpackungen mit einem Fassungsvermögen von höchstens 3 0 m3 die für mechanische Handhabungen ausgelegt sind. |
Großraum- und Schwertransport | Was ist ein Großraum- und Schwertransport? Es ist ein Transport von Ladegütern die unteilbar sind und die hinsichtlich ihrer Abmessungen und oder Gewichte nicht mehr als Transporteinheit im Rahmen der allgemein zulässigen Abmessungen und oder Achslasten und oder Gesamtmasse transportiert werden können. |
Großraum- und Schwertransporte | Es gibt eine Vielzahl von Gütern die bei Einhaltung der Vorschriften aus der StVO und der StVZO nicht transportiert werden könnten. Der Gesetzgeber hat für diese Fälle eine Reihe von Regelungen erlassen die Ausnahmen zulassen. o §22 StVO Ladung o §46 Abs. 1 Nr. 5 StVO Ladungsbedingte Abweichungen von §22 StVO o §18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen o §46 Abs. 1 Nr. 2 StVO Transportbedingte Abweichungen o §29 Abs. 3 StVO Übermäßige Straßenbenutzung o §70 StVZO Ausnahmen |
Großraumtransport | Was versteht man unter einem Großraumtransport? Jede Transporteinheit die nicht den allgemein zulässigen Fahrzeugabmessungen und oder den allgemein zulässigen Ladungsabmessungen entspricht. |
Grundqualifikation | Die Grundqualifikation kann erworben werden durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb § 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG oder durch Bestehen einer Prüfung zur Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG die beschleunigte Grundqualifikation § 4 Abs. 2 BKrFQG |
Grundsatz für das Befördern von Lebensmitteln | Lebensmittel dürfen keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt werden. Die Gewährleistung unbedenklicher und genusstauglicher Lebensmittel durch die entsprechenden notwendigen Maßnahmen. Lebensmittel dürfen nur so behandelt werden dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. |
Gruppengetriebe | Zur optimalen Ausnutzung der Motorleistung besitzen LKW große Übersetzungsbereiche. Erreicht wird das durch die Verwendung von Vier- bis Sechs- Gang- Getrieben denen zusätzliche Untersetzungsgetriebe angeschlossen sind. Vorteil: Erhöhung der Anzahl der möglichen Gangstufen Verringerung der Übersetzungssprünge. |
GüK GrenzV | GüK GrenzV übliche Abkürzung für Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr |
GüKVwV | übliche Abkürzung für Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum GüKG |
Gültigkeit der Betriebsgenehmigung | Das ist für alle vorkommenden Verkehrsarten nicht einheitlich geregelt. Der geringste Geltungszeitraum beträgt 4 Jahre der höchste 8 Jahre |
Gültigkeitsdauer von CEMT-Genehmigungen | CEMT-Genehmigungen werden mit einer Gültigkeit von einem Kalenderjahr (Jahresgenehmigung) oder mit einer Gültigkeit von 30 Tagen (Kurzzeitgenehmigung) erteilt. |
Gurtband | Was ist ein Gurtband? Es ist ein konventionell oder schützenlos gewebtes Textilband in der Regel in mehrlagiger Ausführung das in erster Linie zum Zurren von Ladung vorgesehen ist. Ein Merkmal des Gurtbandes ist seine Schmalbandgewebekante. |
Gurtbandklemme | Was ist eine Gurtbandklemme? Es ist ein Klemmverschluss eines einteiligen Zurrgurtes ohne Spannelement fixiert das eingefädelte Gurtband durch seine Klemmwirkung. |
Gurtbandnetz | Was ist ein Gurtbandnetz? Es ist eine netzartige Konstruktion deren Maschenschenkel aus gewebtem Textilband mit Schmalbandgewebekante bestehen die in ihrem Schnittpunkt miteinander verbunden sind und die Anordnung der Gurtbänder zueinander die Größe und Form der Masche definiert. |
Gurthaken | Was ist ein Gurthaken? Es ist ein Flachhaken zur Befestigung von Schiebeplanen am unteren Bereich des seitlichen Fahrzeugaufbaus. |
GuV | übliche Abkürzung für Gewinn- und Verlustrechnung |
gVV | übliche Abkürzung für gemeinschaftliches Versandverfahren |
GVZ | übliche Abkürzung für Güterverkehrszentrum |
GZR | übliche Abkürzung für Gewerbezentralregister |