BKF-Lexikon
Term | Definition |
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Nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln | Ist die ekelerregende oder sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln, wie durch Mikroorganismen, Verunreinigungen, Witterungseinflüsse, Gerüche, Temperaturen, Gase, Dämpfe, Rauch, Aerosole, tierische Schädlinge, menschliche und tierische Ausscheidungen sowie durch Abfälle, Abwässer, Reinigungs- Desinfektions-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel oder ungeeignete Behandlungs- und Zubereitungsverfahren. |
Nahverkehr | Als Nahverkehr oder Ortsverkehr werden Verkehrsleistungen bezeichnet, die über geringe Entfernungen erbracht werden. |
Nebelsensoren | Nebelsensoren sollen die individuelle oft fehlerbehaftete Einschätzung von Verkehrssituationen bei nebliger Witterung realistischer gestalten. Man verwendet ein durch Sensoren gesteuertes optisches Erkennungssystem, das die objektiven Eindrücke in Signale oder Fahrbeschränkungsmaßnahmen umwandelt. |
Newton | Newton ist die Einheit der Kraft. Sie wurde nach dem britischen Wissenschaftler Isaac Newton benannt. Gebräuchliche Vielfache sind: 1 MN (MegaNewton), 1 kN (KiloNewton), 1 daN (DekaNewton), 1 mN (MilliNewton)...
In der Ladungssicherung ist daN die gängige Größe für Kraft. 1 Kilogramm entspricht 0,981 daN.
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Niederzurren | Durch Niederzurren wird die Ladung auf die Ladefläche gedrückt. Hierdurch entstehen zusätzlich Sicherungskräfte durch Reibung. Diese wirken in der gleichen Weise, wie die Reibungskräfte aus der Gewichtskraft der Ladung.
Man bezeichnet dies auch als Kraftschluss.
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Notbremsassistent | Ein Notbremsassistent ist ein intelligentes „vorausschauendes“ Fahrassistenzsystem für Kraftfahrzeuge, das bei Gefahr vorbeugend eine Notbremsung unterstützt oder selbsttätig einleitet. Zusätzlich können weitere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Hierdurch soll die Kollision mit einem Hindernis vermieden werden oder zumindest die eingebrachte Energie soweit wie möglich durch Bremsen im Vorfeld abgebaut werden. |
Nothilfemittel |
(1) Wer absichtlich oder wissentlich
(2) Wer absichtlich oder wissentlich
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist. |
Notstandsklausel VO (EG) 561/2006 | Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 enthält eine Notstandsklausel, die dem Fahrer ein Abweichen von den Inhalten dieser Verordnung zubilligt. o zur Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste o zur Gewährleistung der Sicherheit des Fahrzeugs o zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung |
Nutzfahrzeug | Ein Nutzfahrzeug (Nfz), auch Nutzkraftwagen (Nkw), ist ein Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Personen oder Gütern bestimmt ist, oder zum Ziehen von Anhängern, so beispielsweise ein Omnibus, ein Lastkraftwagen, eine Zugmaschine oder ein Kranwagen. |