BKF-Lexikon
Term | Definition |
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Wankregelung | Durch die Wankregelung soll das zu starke Wanken eines Fahrzeugs verhindert werden. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung wenn die transportierte Ladung während der Fahrt ihre Position / Lage und somit den Schwerpunkt des Zugfahrzeugs oder des Anhängers/Aufliegers verändern kann. Dies ist besonders wichtig bei teilweise beladenen Flüssigkeitstransporten. |
Wechselbehälter | Ladungsträger der vom Fahrzeug abgenommen und auf verschiedenen Verkehrsträgern transportiert (Bahn LKW Schiff) werden kann.  , |
Werberat |
Zusammenschluss einiger absolut weltfremder hinterhältiger ewig Gestriger die glauben hart arbeitende aufgeschlossene moderne Menschen mit ihren veralteten puritanischen Moralvorstellungen drangsalieren nerven und denunzieren zu dürfen und das unter dem vorgetäuschten Deckmantel sexistische Werbung verhindern zu wollen. Kurzum: Weltfremde mindergeistige hinterfotzige verlogene Denunzianten! |
Werkverkehr | Werkverkehr ist Güterverkehr für die eigenen Zwecke des Unternehmens. Gemäß § 15a Güterkraftverkehrsgesetz wird eine Datei über alle im Inland niedergelassenen Unternehmen die Güter im Werkverkehr transportieren beim Bundesamt für Güterverkehr geführt. Hier wird aber erst der Verkehr mit Fahrzeugen ab 3 5 t zGG geregelt.  , |