Das BKF-Lexikon

Term Definition
Inhalte der Beförderungspapiere beim Gefahrguttransport

o            Bezeichnung des Gutes einschließlich der Kennzeichnungsnummer (UN-Nummer) und vorangestellten Großbuchstaben „UN“

o            Verpackungsgruppe (ist nicht überall angegeben; z.B. sind bei den Klassen 1 und 2 die Klasse die Ziffer und die Buchstaben anzugeben.

o            Nummer des vorgeschriebenen Gefahrzettelmusters (die Nummern der Muster zur Anzeige von Zusatzgefahren sind in Klammern aufzuführen)

o            Anzahl und Beschreibung der Versandstücke

o            Die Gesamtmenge der gefährlichen Güter (als Volumen Brutto- oder Nettomasse) je UN-

Nummer

o            Name und Anschrift des Absenders

o            Name und Anschrift des Empfängers