Das BKF-Lexikon

BKF-Lexikon

Term Definition
Walking Floor

Walking Floor                          

Was ist ein Walking Floor?

Es ist eine Ladefläche die durch parallel in Längsrichtung verschiebbare Paneele auf ganzer Fahrzeuglänge eine Bewegung erzeugt welche das Ladegut automatisch Stück für Stück befördert.

Wandern

Wandern

Was bezeichnet man als Wandern?

Horizontale Bewegung einer auf rutschhemmendem Material befindlichen frei stehenden Ladung aufgrund von Vertikalschwingungen des Transportmittels wird als wandern bezeichnet.

Wankbewegung

Wankbewegung

Was ist eine Wankbewegung?

Es ist die Neigung der Ladefläche des Transportfahrzeugs aufgrund fahrdynamischer Gegebenheiten und daraus resultierende Rückstellkräfte.

Wankfaktor

Wankfaktor

Was ist der Wankfaktor?

Es ist der Wert zur Berücksichtigung von dynamischen Kippmomenten der Ladung aufgrund von Wankbewegungen des Transportmittels.

Wankregelung

Durch die Wankregelung soll das zu starke Wanken eines Fahrzeugs verhindert werden. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung wenn die transportierte Ladung während der Fahrt ihre Position / Lage und somit den Schwerpunkt des Zugfahrzeugs oder des Anhängers/Aufliegers verändern kann. Dies ist besonders wichtig bei teilweise beladenen Flüssigkeitstransporten.

Warmfahren

Das Warmfahren hat das Ziel alle am Fahrprozess beteiligten Komponenten in Betriebstemperatur zu versetzen um optimale Wirkungsweise zu erzielen. Heutzutage sind sowohl die beteiligten Komponenten wie auch die eingesetzten Medien z.B. zur Schmierung weitestgehend optimiert. Sie erreichen dadurch um ein Vielfaches eher ihre volle Leistungsfähigkeit. Ein Warmfahren wird zweckmäßigerweise im mittleren Drehzahlbereich durchgeführt.

Warntafeln

Orangefarbene Warntafeln dienen zur äußerlichen Kennzeichnung der Beförderungseinheit. Bei Tankfahrzeugen und Beförderungseinheiten mit einem oder mehr Tanks wird die Warntafel mit zusätzlichen Informationen für die Feuerwehr versehen.

Wechselbehälter
Ladungsträger der vom Fahrzeug abgenommen und auf verschiedenen Verkehrsträgern transportiert (Bahn LKW Schiff) werden kann.
 
Wechselbehälter

Wechselbehälter                        

Was ist ein Wechselbehälter?

Transportbehälter der festigkeitsmäßig nur für den Transport mit Schienen- und Straßenfahrzeugen im Land- und Fährverkehr gebaut und in der Regel nicht stapelbar ist über Stützbeine sowie über mindestens vier Befestigungsbeschläge für die Aufnahme von Twistlocks verfügt und mit Greifzangen umgeschlagen werden kann.

Wechselgetriebe

Das Prinzip des Wechselgetriebes veranschaulicht sich am besten beim heute nicht mehr verwendeten Zahnrad-Schaltgetriebe. Die Antriebswelle überträgt das Drehmoment des Motors in das Getriebe und treibt die Vorgelegewelle an. Auf der Vorgelegewelle befinden sich verschiedene Zahnräder. Durch Verschieben dieser stellt sich ein Kraftschluss zwischen den Zahnrädern der Hauptwelle mit den Zahnrädern der Vorgelegewelle her. Das Motordrehmoment kann übertragen werden.

Wendelatten

Wendelatten

Was sind Wendelatten?

Es sind spezielle Einstecklatten für den Getränketransport die sowohl hochkant als auch quer in die Lattentaschen eingelegt werden können.

Werberat

Werberat:

Zusammenschluss einiger absolut weltfremder hinterhältiger ewig Gestriger die glauben hart arbeitende aufgeschlossene moderne Menschen mit ihren veralteten puritanischen Moralvorstellungen drangsalieren nerven und denunzieren zu dürfen und das unter dem vorgetäuschten Deckmantel sexistische Werbung verhindern zu wollen.

Kurzum: Weltfremde mindergeistige hinterfotzige verlogene Denunzianten!

Werkverkehr

Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens mit eigenem Personal

Voraussetzungen für Werkverkehr: Die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen oder Ihrem Versand vom Unternehmen dienen; die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben liegt ein erlaubnispflichtiger gewerblicher Güterkraftverkehr vor. Werkverkehr ist sowohl im nationalen als auch im internationalen Güterkraftverkehr nicht erlaubnispflichtig.

Werkverkehr

Unter Werkverkehr versteht man Güterkraftverkehr zum eigenen Zweck und mit eigenen von eigenem Personal gesteuerten Lastkraftwagen. Werkverkehr ist erlaubnisfrei muss aber bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Werkverkehr
Werkverkehr
Werkverkehr ist Güterverkehr für die eigenen Zwecke des Unternehmens. Gemäß § 15a Güterkraftverkehrsgesetz wird eine Datei über alle im Inland niedergelassenen Unternehmen die Güter im Werkverkehr transportieren beim Bundesamt für Güterverkehr geführt.
Hier wird aber erst der Verkehr mit Fahrzeugen ab 3 5 t zGG geregelt.
 
Werkverkehr

Werkverkehr

Was ist Werkverkehr?

Es ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens wenn eigene Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Fahrpersonal befördert werden.

Wirtschaftlichen Fahrweise

Wirtschaftliche Fahrweise ist ein Begriff für ein „sparsames“ energieeffizientes Verhalten beim Führen von Fahrzeugen. Physikalische Ansatzpunkte einer energiesparenden Fahrweise ergeben sich aus den Widerständen die jedes Fahrzeug bei der Fortbewegung zu überwinden hat sowie aus den Wärmeenergieverlusten der eingesetzten Energie bei ihrer Umwandlung in Bewegungsenergie. Die Wertung dieser Fahrweise orientiert sich am wirtschaftlichen Erfolg der Einzelmaßnahmen.

WLL (Working Load Limit)

WLL (Working Load Limit)

Was ist WLL (Working Load Limit)?

Es ist eine durch den Hersteller definierte Angabe für die Tragfähigkeit von Hebezeugen zum Beispiel für Schäkel Seile oder Lastbänder.

Woche VO (EG) 561/2006

Als Woche gilt die Kalenderwoche von Montag 0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr.

Wochenruhezeiten VO (EG) 561/2006

Die wöchentliche Ruhezeit soll grundsätzlich 45 zusammenhängende Stunden betragen. Verkürzungen auf 24 Stunden mit Ausgleich sind möglich und spätestens nach sechs Tageslenkzeiten einzulegen. Innerhalb von zwei Wochen sind zwei regelmäßige Ruhezeiten oder eine regelmäßige und eine verkürzte zu nehmen. Eine Verkürzung muss durch eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen werden die ohne Unterbrechung vor dem Ende der dritten Folgewoche genommen werden muss.