Das BKF-Lexikon

Term Definition
Notstandsklausel VO (EG) 561/2006

Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 enthält eine Notstandsklausel die dem Fahrer ein Abweichen von den Inhalten dieser Verordnung zubilligt.

o            zur Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste

o            zur Gewährleistung der Sicherheit des Fahrzeugs

o            zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung