Das BKF-Lexikon

Term Definition
Überwachung der Fahrpersonalvorschriften

Neben der Polizei und den Arbeitsschutzbehörden(Gewerbeaufsichtsämter) ist das Bundesamt für Güterverkehr für die Überwachung der Einhaltung der Fahrpersonalvorschriften zuständig soweit diese im Rahmen von Straßenkontrollen durchgeführt werden. Für das Bundesamt ergibt sich die Aufgabe aus § 11 Absatz 2 Nr. 3 a) Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).