Das BKF-Lexikon

Term Definition
Gelegenheitsverkehr

Gelegenheitsverkehr ist die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen die nicht Linienverkehr nach den §§ 42 42a und 43 PBefG ist. Im Gegensatz zum Linienverkehr handelt es sich beim Gelegenheitsverkehr nicht um eine regelmäßige Beförderung zwischen bestimmten gleich- bleibenden Anfangs- und Endpunkten. Zugeordnet:

Verkehr mit Taxen (§ 47 PBefG) Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen (§ 48 PBefG ) Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen (§ 49 PBefG ).