Das BKF-Lexikon

Term Definition
Untersagt ist Fahrgästen in der Personenbeförderung:

Den Fahrgästen ist nach BefBedV ausdrücklich untersagt:

  • sich mit dem Fahrzeugführer während der Fahrt zu unterhalten
  • die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen
  • Sicherungseinrichtungen missbräuchlich zu betätigen
  • Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen
  • während der Fahrt auf- und abzuspringen
  • ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten
  • ein Fahrzeug zu betreten oder zu verlassen wenn die bevorstehende Abfahrt angekündigt ist und die Türen geschlossen werden
  • in Fahrzeugen des Linienverkehrs in den gekennzeichneten Nichtraucherzonen des Gelegenheitsverkehrs sowie in den als „Nichtraucher“ gekennzeichneten Fahrzeugen des Taxenverkehrs zu rauchen
  • Tonrundfunk- oder Fernsehrundfunkempfänger sowie Tonwiedergabegeräte zu benutzen