Den Fahrgästen ist nach BefBedV ausdrücklich untersagt:
- sich mit dem Fahrzeugführer während der Fahrt zu unterhalten
- die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen
- Sicherungseinrichtungen missbräuchlich zu betätigen
- Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen
- während der Fahrt auf- und abzuspringen
- ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten
- ein Fahrzeug zu betreten oder zu verlassen wenn die bevorstehende Abfahrt angekündigt ist und die Türen geschlossen werden
- in Fahrzeugen des Linienverkehrs in den gekennzeichneten Nichtraucherzonen des Gelegenheitsverkehrs sowie in den als „Nichtraucher“ gekennzeichneten Fahrzeugen des Taxenverkehrs zu rauchen
- Tonrundfunk- oder Fernsehrundfunkempfänger sowie Tonwiedergabegeräte zu benutzen