Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz(BKrFQG)

 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz(BKrFQG)

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Wer ist von diesem Gesetz betroffen?

Alle Fahrerinnen/Fahrer die gewerblich Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrten von Fahrzeugen über 3,5t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrten mit mehr als acht Fahrgastplätzen;
  
ab 10. September 2013 für Bus-Fahrer bzw. ab 10. September 2014 für LKW-Fahrer die nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen.
(BKF Weiterbildung 35 Stunden)

Spätestens alle  fünf Jahre müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Weiterbildung aufgefrischt werden. Sie wird an einer anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt.

Die Weiterbildung muss im Inland oder dem EU-Mitgliedstaat erworben werden, in dem der Bewerber beschäftigt ist.

Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Unterricht verpflichtend. Eine Abschlussprüfung muss nicht abgelegt werden.