Fahrerkarten

FAQ für Berufskraftfahrer - Fahrerkarten Fragen und Antworten

FAQ zur Fahrerkarte

Die neue Fahrerkarte wirft eine Vielzahl von Fragen auf.

Hier einige FAQ zur Fahrerkarte

 

Wozu dient die Fahrerkarte? 

Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung seinerTätigkeitsdaten.

Ab wann ist eine Fahrerkarte zu verwenden? 

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung sobald das Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist. Die Benutzung des digitalen Kontrollgerätes ist ohne Fahrerkarte nur in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel bei Verlust, Diebstahl oder ein Defekt der Fahrerkarte. In diesen Fällen müssen Sie die zuständige Behörde unterrichten und dürfen für höchstens 15 Kalendertage ihre Fahrt fortsetzen. Nähere Einzelheiten hierzu sind Artikel 16 Abs. 2 der VO (EWG) Nr. 3821/85 zu entnehmen 

Wann muss eine Ersatz-Fahrerkarte beantragt werden? 

Muss eine Fahrerkarte aufgrund von Beschädigung, eines Verlusts oder Diebstahls neu beantragt werden, wird innerhalb von 5 Werktagen ab Beantragung (Komplettierung der Unterlagen) eine Ersatzkarte ausgestellt. Nähere Einzelheiten hierzu sind Artikel 16 Abs. 2 der VO (EWG) Nr. 3821/85 zu entnehmen.

Wo kann man eine Fahrerkarte beantragen?

Anträge auf Ausstellung einer Fahrerkarte können in Nordrhein-Westfalen bei den kommunalen Fahrerlaubnisbehörden gestellt werden. 

Unter welchen Voraussetzungen bekommt man eine Fahrerkarte ausgestellt? 

Der Antragsteller hat folgende Unterlagen vorzulegen: 

- inländische Antragsteller einen EU-Kartenführerschein (eine gleichzeitige Beantragung  dieser FE mit der Fahrerkarte ist zulässig); im Übrigen eine gültige außerdeutsche Fahrerlaubnis 

- Nachweis über Wohnsitz im Inland und Anschrift 

- Nachweis über Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt 

- Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt. 

Kann die Ausstellung einer Fahrerkarte verweigert werden? 

Ja, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden oder der Antragsteller bereits im Besitz einer gültigen Fahrerkarte ist.

Wie viele Fahrerkarten darf man besitzen? 

Sie dürfen nur im Besitz EINER gültigen Fahrerkarte sein. Sie sind nur berechtigt, Ihre eigene personalisierte Fahrerkarte zu verwenden

Wie hoch sind die Kosten für eine Fahrerkarte? 

Für die Fahrerkarte ist eine Gebühr von 41 EUR zu entrichten. Soll die Zustellung der Karte im Direktversand erfolgen, erhöht sich die Gebühr um weitere 5 EUR.

Wie lang ist die Fahrerkarte gültig? 

Jede Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Wenn sie gestohlen, verloren oder defekt wird, wird auf Antrag eine neue Fahrerkarte für die bereits bestehende Gültigkeitsdauer ausgestellt.

 

Was passiert, wenn die Gültigkeit der Fahrerkarte abläuft? 

Wenn Sie die Erneuerung Ihrer Fahrerkarte wünschen, müssen Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit der Karte einen entsprechenden Antrag stellen. 

Kann die Fahrerkarte eingezogen oder für ungültig erklärt werden? 

Ja, wenn sich herausstellt, dass die Karte gefälscht ist der Fahrer eine Karte verwendet, deren Inhaber er nicht ist oder die Karte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente erwirkt wurde. Die Karte ist der ausstellenden Behörde zurückzugeben.

Was passiert, wenn die Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet?

Bei Beschädigung oder Fehlfunktion hat der Fahrer die Karte an die ausstellende Führerscheinstelle zurückzugeben. Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens  erforderlich ist), sofern er nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums zu benutzen.  Der Fahrer hat zu Beginn seiner Fahrt die Angaben zu dem von ihm verwendeten Fahrzeug auszudrucken, auf diesem Ausdruck Geburts- und Familiennamen und Vornamen  sowie die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins einzutragen, seine Unterschrift anzubringen sowie seine Lenk- und Ruhezeiten, sonstige Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten und Arbeitsunterbrechungen einzutragen. Am Ende seiner Fahrt hat der Fahrer die von  dem Kontrollgerät aufgezeichneten Zeiten auszudrucken, auf dem Ausdruck die Zeiten der nicht als Fahrtätigkeit geltenden Tätigkeiten (seit dem Ausdruck zu Beginn der Fahrt),  Geburts- und Familiennamen und Vornamen sowie die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins einzutragen und mit seiner Unterschrift zu versehen.  In jedem Fall ist die neue Fahrerkarte innerhalb von sieben Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die Antragstellung zu beantragen. Zusätzlich ist im Falle des Diebstahls bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten, wo sich der Diebstahl ereignet hat. Erst danach kann unter Vorlage der Diebstahlsanzeige eine neue Karte beantragt werden. 

Wie viele Daten sind auf der Fahrerkarte gespeichert? 

Die Fahrerkarte speichert mindestens 28 Tage durchschnittliche Fahreraktivitäten. Nach dieser Zeitspanne werden die jeweils längstens bestehenden Daten überschrieben. 

Was wird auf der Fahrerkarte aufgezeichnet? 

- Informationen über den ausstellenden Staat

- Dauer der Gültigkeit und Ausstellungsdatum 

- Name, Geburtsdatum und Führerscheinnummer des Fahrers 

- Die Benutzung des/der Fahrzeuge(s) betreffende Daten des Fahrers, Datum, Zeiten, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand 

- Aktivitäten des Fahrers, Datum, Zeit, gesamte gefahrene Strecke, Änderung der Aktivität (Fahrt/Pause etc.) sowie Anzahl an Fahrern 

- Ereignisse, Fehler und Kontrollen 

Wie sieht man, welche Daten auf der Fahrerkarte vorhanden sind? 

Daten können auf der Anzeige des digitalen Kontrollgeräts angesehen oder mit dem Drucker des Kontrollgerätes ausgedruckt werden. Eine weitere Möglichkeit ist durch das Herunterladen der Daten gegeben. 

 

Muss die Werkstatt Fahrer- oder Unternehmensdaten aufbewahren? 

Bei Austausch oder Reparatur eines digitalen Kontrollgerätes sind alle Daten des Kontrollgerätes von geschulten Personen einer anerkannten, ermächtigten oder von anerkannten Kontrollgeräteherstellern beauftragten Werkstatt zu speichern und mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren. Die gespeicherten Daten sind dem Zulassungsbesitzer oder dem Arbeitgeber des Fahrers, dessen Daten gespeichert sind, auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und dürfen ohne behördliche Anordnung nicht an Dritte weitergegeben werden.

Wie werden Ausdrucke gemacht? 

Das Handbuch zur Benutzung des digitalen Kontrollgerätes beinhaltet nähre Informationen dazu. Andererseits können die Daten auf einen Computer heruntergeladen und mit geeigneter Hard- und Software zur Ansicht gebracht und ausgedruckt werden. 

Wenn man bereits für analoge Kontrollgeräte berechtigt ist, gilt dies auch für digitale Kontrollgeräte?

Der Werkstattinhaber (Inhaber der Ermächtigung gemäß § 57b StVZO) muss eine Ausstellung der Werkstattkarten für die bei ihm beschäftigte verantwortlichen Fachkraft beantragen. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Werkstattkarte sind § 7 FPersV zu entnehmen. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist im Zuge der Beantragung der Werkstattkarten bei der Behörde (in Nordrhein-Westfalen unter www.digiko.nrw.de) zu erbringen. 

Muss sich das Personal einer Schulung unterziehen? 

Das anerkannte oder von anerkannten Kontrollgeräteherstellern beauftragte Werkstattpersonal benötigt eine Schulung im Bereich Installation, Aktivierung, Kalibrierung und Kontrolle der Geräte nach § 57b Abs. 3 StVZO. 

Wer führt die Schulung nach § 57 b Abs. 3 StVZO durch? 

Die Schulung wird (unter Maßgabe der Anlage XVIIIc zur StVZO) durchgeführt durch: 

- Hersteller für Fahrtschreiber oder Kontrollgeräte 

- von einem Hersteller für Fahrtschreiber oder Kontrollgeräte autorisierte und für solche Schulungen geeignete Stellen oder 

- vom Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks autorisierte und für solche Schulungen geeignete Bildungsstätten des Handwerks

 

Welche Anforderungen bezüglich der Plombierung gibt es? 

Folgende Geräteteile müssen plombiert werden: 

- jeder Anschluss, sofern es bei einer Trennung der Verbindung zu nicht nachweisbaren  Änderungen oder nicht feststellbaren Datenverlusten kommen würde 

- das Einbauschild, es sei denn, es ist so angebracht, dass es sich nicht ohne Vernichtung der Angaben entfernen lässt. 

Werden die Fahrzeuge bereits während der Herstellung im Werk kalibriert? 

Eine komplette Kalibrierung durch den Fahrzeughersteller ist bei digitalen Kontrollgeräten nicht möglich, da für die Kalibrierung die Eingabe des amtlichen Kennzeichens benötigt wird, welches während der Herstellung des Fahrzeuges noch nicht bekannt ist. 

    

Wozu dient die Werkstattkarte? 

Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung, Wartung und Kalibrierung bzw. das Herunterladen der Daten des Kontrollgerätes. 

Wie sieht man, welche Informationen die Karte enthält? 

Um die auf der Karte gespeicherten Daten ansehen zu können, müssen diese zuerst auf einen Computer heruntergeladen werden und können danach mit der dafür geeigneten Software am Bildschirm betrachtet werden. Eine andere Möglichkeit der Betrachtung der Daten besteht darin, die Anzeige am Kontrollgerät zu lesen. 

Welche Daten sind auf der Werkstattkarte ersichtlich und gespeichert? 

Auf der Werkstattkarte sind folgende Daten ersichtlich: 

- Name der Werkstatt 

- Name der verantwortlichen Fachkraft 

- Vorname(n) des Karteninhabers 

- Gültigkeitsdauer 

- Anschrift der Werkstatt 

Des weiteren müssen auf der Werkstattkarte folgende Daten gespeichert werden können:

- Sicherheitselemente 

- Kartenkenndaten (Kartennummer, ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum, gültig ab/bis) 

- Karteninhaberkenndaten (Name der Werkstatt, Anschrift der Werkstatt, Name des Inhabers, Vorname(n) des Inhabers, Muttersprache) 

- Daten zu gefahrenen Fahrzeugen 

- Fahrertätigkeitsdaten 

- Daten zum Beginn/Ende des Arbeitstages 

- Ereignis- und Störungsdaten 

- Kontrollaktivitätsdaten 

- Kalibrierungs- und Zeiteinstellungsdaten

Wer soll die Werkstattkarte anwenden und wofür? 

Die Werkstattkarte wird von entsprechend geschulten verantwortlichen Fachkräften von anerkannten Werkstätten oder von anerkannten Kontrollgeräteherstellern beauftragten Werkstätten zum Einbau, zur Prüfung und Kalibrierung von digitalen Kontrollgeräten verwendet.

Werden Werkstattkarten an das Personal oder an die Werkstätte ausgegeben? 

Die Werkstattkarte ist Eigentum der Werkstatt, bei dem die verantwortliche Fachkraft, auf die die Werkstattkarte persönlich ausgestellt wird, beschäftigt ist. .

 

Kann die Ausstellung einer Werkstattkarte verweigert werden? 

Die Ausstellung einer Karte ist ein Verwaltungsverfahren nach den gesetzlichen Grundlagen. Daher kann die Ausstellung einer Karte verweigert werden, wenn die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen (zum Beispiel qualifiziertes und geschultes Personal, benötigte Einrichtungen) nicht erfüllt bzw. nicht im Antragsverfahren nachgewiesen werden. 

Muss man für den Erwerb einer Werkstattkarte einen Führerschein besitzen? 

Nein. Die Werkstattkarte ersetzt jedoch in keinem Fall eine Fahrerlaubnis.

 

Wie bekomme ich eine Werkstattkarte? 

In Nordrhein-Westfalen können die Anträge online unter www.digiko.nrw.de gestellt werden. Voraussetzung zur Ausstellung einer Werkstattkarte stellt unter anderem eine Ermächtigung gemäß § 57b StVZO dar. 

Wie viel kostet die Werkstattkarte? 

Die Werkstattkarte kostet in NRW 36 Euro, wenn Sie Ihren Antrag online stellen 31 Euro.

Kann für die Kalibrierung anstelle der Werkstattkarte eine andere Karte (Unternehmens-, Kontroll-, oder Fahrerkarte) verwendet werden? 

Nein. 

Darf ich zusätzlich zu einer Werkstattkarte noch eine weitere Karte besitzen? 

Unternehmen brauchen abhängig von ihren Anforderungen eine oder mehrere Unternehmenskarten.

Wie lange sind die Werkstattkarten gültig? 

Werkstattkarten sind ein Jahr gültig. 

Was passiert wenn die Werkstattkarte plötzlich nicht mehr funktioniert? 

Sie können bei der ausgebenden Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Muss eine neue Werkstattkarte aufgrund eines Defekts neu beantragt werden, wird die Karte innerhalb von fünf Werktagen nach Antragseingang ausgestellt.

Was passiert wenn die Werkstattkarte verloren geht oder gestohlen wird? 

Sie können bei der ausgebenden Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Muss eine neue Werkstattkarte aufgrund eines Verlusts oder Diebstahls neu beantragt werden, wird die Karte innerhalb von 5 Werktagen nach begründetem Antragseingang ausgestellt. Bei Verlust ist eine schriftliche Erklärung über den Verlust vorzulegen, bei Diebstahl der Nachweis einer Anzeige.

Was passiert wenn die Werkstattkarte ihre Gültigkeit verliert? 

Werkstätten/Techniker, die die Erneuerung ihrer Werkstattkarte wünschen, haben bei der ausgebenden Stelle, von der sie sie bekommen haben, spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit ihrer Karte einen entsprechenden Antrag zu stellen. In Nordrhein-Westfalen können die Anträge online unter www.digiko.nrw.de gestellt werden.

 

Wie werden Aufzeichnungen von unternehmensfremden Fahrern (z.B. Leiharbeiter) gehandhabt

Um Ihrer gesetzlichen Verpflichtung der Planung Ihrer Fahrer nachkommen zu können, werden Sie den Zugang zu Vortätigkeiten des unternehmensfremden Fahrers bekommen müssen. Geeignete Mittel sind Ausdrucke der unmittelbaren Vortätigkeit (auch bei anderen Unternehmen) oder das Auslesen der Fahrerkarte. Nur so kann gewährleistet werden, dass die vorgesehenen täglichen bzw. wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden können.

Wie werden gemietete Fahrzeuge gehandhabt? 

Sie können Ihre Unternehmenskarte benutzen, um Daten gegenüber anderen Anwendern bezüglich der Fahreraktivitäten, die für Ihr Unternehmen anfallen, zu sperren. Dessen ungeachtet sind die Kontrollorgane jedoch in der Lage, die Daten der Fahrzeugeinheit des gemieteten Fahrzeuges anzusehen oder herunterzuladen.  Unternehmen, die Fahrzeuge vermieten, haben dem Mieter des Fahrzeugs diejenigen Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes, die sich auf die vom Mieter durchgeführten Beförderungen beziehen und auf die dieser nicht unmittelbar zugreifen kann auf dessen Verlangen sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses, spätestens drei Monate nach dessen Beginn oder der letzten Datenübermittlung zur Verfügung zu stellen. 

 

Wozu dient die Unternehmenskarte? 

Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind. Die Karte ist anderen Unternehmen gegenüber gesperrt. 

Wer kann eine Unternehmenskarte beantragen? 

Jedes Unternehmen, das ein gewerblich genütztes Fahrzeug mit inländischen Kennzeichen (ausgerüstet mit einem digitalen Kontrollgerät) einsetzt, kann eine Unternehmenskarte beantragen. 

Wie lang sind die Unternehmenskarten gültig? 

Die Unternehmenskarte ist fünf Jahre gültig. 

Was passiert, wenn die Unternehmenskarte nicht mehr funktioniert? 

Sie können bei der ausgebenden Stelle, in NRW online unter www.digiko.nrw.de, eine Ersatzkarte beantragen. Muss eine Unternehmenskarte aufgrund eines Defekts neu beantragt werden, wird die Karte innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt.

Was passiert, wenn die Unternehmenskarte verloren geht oder gestohlen wird? 

Sie können bei der ausgebenden Stelle, in NRW online unter www.digiko.nrw.de, eine Ersatzkarte beantragen. Die Ersatzkarte wird Ihnen innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang ausgestellt.

Was passiert, wenn die Unternehmenskarte ihre Gültigkeit verliert? 

Sie können bei der ausgebenden Stelle oder in Nordrhein-Westfalen online unter www.digiko.nrw.de eine Folgekarte beantragen.

Wie viele Unternehmenskarten kann eine Firma haben? 

Ein Unternehmen kann über maximal 62 Unternehmenskarten unter einer Indexnummer  verfügen. Werden darüber hinausgehend Karten benötigt, ist dies unter einer weiteren Indexnummer möglich. 

Wie bekommt man eine Unternehmenskarte? 

In Nordrhein-Westfalen können die Anträge online unter www.digiko.nrw.de abgegeben werden. Sie müssen dabei folgende Angaben machen und folgende Nachweise einschicken: 

- Identität des Unternehmens, wie Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens 

- Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie Anschrift des Unternehmens, bei juristischen Personen der nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Person.

Wie viel kostet die Unternehmenskarte? 

Die Unternehmenskarte kostet in NRW 34 Euro, wenn Sie Ihren Antrag online stellen

(www.digiko.nrw.de) 30 EUR. 

Kann man zum Sperren von Daten im digitalen Kontrollgerät anstelle der Unternehmenskarte eine Werkstattkarte benutzen? 

Nein. Unternehmens- und Werkstattkarten haben unterschiedliche Funktionen. 

Braucht man unterschiedliche Unternehmenskarten für unterschiedliche Betriebsstätten? 

Dies ist abhängig von der Struktur und Strategie des Unternehmens.

 

Braucht man eine Unternehmenskarte, wenn man selbstständiger Fahrer ist? 

Ja. Sie brauchen eine Unternehmenskarte um Ihre Daten im Kontrollgerät vor fremden Zugriff zu schützen, wenn Sie ein Fahrzeug mieten oder kaufen. Ihre Daten sind von dem Zeitpunkt an geschützt, an welchem Sie diese mittels Ihrer Unternehmenskarte sperren. Darüber hinaus wird die Unternehmenskarte zum Herunterladen der Daten verwendet. 

Welche Daten sind auf der Unternehmenskarte ersichtlich und gespeichert? 

Die Karte beinhaltet Identifikationsdaten und Daten zu den Vorgängen (Daten sperren und herunterladen). 

Identifikationsdaten:

- Kartennummer 

- Ausstellungsland, Name der Ausgabestelle , -datum 

- Gültigkeitsdauer 

- Unternehmensnamen und -adresse 

Daten zu den Vorgängen:

- Datum, Uhrzeit und Art der ausgeführten Aktivitäten (Kontrollgerät/Herunterladen der Karte) 

- Zeitraum des Herunterladens 

- Fahrzeugregistrierung und Registrierungsbehörde

Wie viele Daten werden auf der Unternehmenskarte erfasst? 

Die Karte beinhaltet mindestens 230 Aufzeichnungen von Aktivitäten, für die sie verwendet wurde. 

Wie sieht man, welche Daten auf der Unternehmenskarte gespeichert sind? 

Sie können die Daten auf der Unternehmenskarte sehen, indem Sie diese auf einen Computer mit einer geeigneten Software herunterladen. Es sind jedoch keine Daten zu den Fahreraktivitäten auf der Unternehmenskarte gespeichert. 

  

Muss man die Fahreraufzeichnungen/Fahrerdaten aufbewahren? 

Der Unternehmer hat die auf der Fahrerkarte (spätestens alle 28 Tage) und im Massenspeicher des digitalen Kontrollgerätes (spätestens alle 3 Monate) gespeicherten Daten in regelmäßigen Abständen zu kopieren und diese Daten 1 Jahr zu speichern und zusätzlich von allen kopierten Daten eine Sicherheitskopie zu erstellen und gesondert aufzubewahren.

Kann man von der freiwilligen Analyse der Aktivitäten der Fahrer durch geeignete Experten/Firmen/EDV Gebrauch machen? 

Ja. Es ist Ihnen auch weiterhin freigestellt, wie Sie Ihren Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen der Sozialvorschriften nachkommen. Die Kontrolle erfolgt auf jeden Fall wie bisher durch die zuständigen Behörden.

In welcher Art und mit welchem Inhalt erfolgt die Kontrolle auf der Straße? 

Die Kontrolle ändert sich durch die Art der verwendeten Geräte nicht. 

Wozu dient die Kontrollkarte? 

Die Kontrollkarte weist die Kontrollstelle aus und ermöglicht das Lesen, Ausdrucken und/oder Herunterladen der im Massenspeicher oder auf Fahrerkarten gespeicherten Daten. 

Welche Daten sind auf der Kontrollkarte ersichtlich und gespeichert? 

Auf der Kontrollkarte ersichtlich sind folgende Daten: 

- Name der Kontrollstelle 

- Gültig ab 

- Gültig bis 

- Ausstellende Behörde 

- Kartennummer 

- Anschrift der Kontrollstelle 

Des Weiteren sind auf der Kontrollkarte folgende Daten gespeichert: 

- Kartenkenndaten (Kartennummer, ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum, gültig ab/bis) 

- Karteninhaberkenndaten (Name der Kontrollstelle, Anschrift der Kontrollstelle, Muttersprache) 

- Kontrollaktivitätsdaten (Datum und Uhrzeit der Kontrolle, Art der Kontrolle, heruntergeladener Zeitraum, amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des kontrollierten

Fahrzeugs, Kartennummer und ausstellender Mitgliedsstaat der kontrollierten Fahrerkarte)

Was muss man vorweisen können, wenn man bei einer Kontrolle ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät fährt? 

Wenn Sie ein Fahrzeug fahren, das mit einem analogen Kontrollgerät ausgerüstet ist, müssen Sie den Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit Folgendes vorlegen können: 

- das Schaublatt für den laufenden Tag sowie die Schaublätter der vorhergehenden 28 Kalendertage, an dem Sie gefahren sind , 

- die Fahrerkarte, sofern Sie im Besitz einer solchen sind, 

- die Ausdrucke aus dem Kontrollgerät z.B. bei Defekt der Fahrerkarte, 

- Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage der letzten 28 Kalendertage. 

Was muss ich als Fahrer eines Fahrzeuges mit digitalem Kontrollgerät vorweisen können? 

Wenn Sie ein Fahrzeug fahren, das mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet ist, müssen Sie den Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit folgendes vorlegen können: 

- die Fahrerkarte, deren Inhaber Sie sind, 

- die Schaublätter der letzten 28 Kalendertage, falls Sie in dieser Zeit ein Fahrzeug gelenkt haben, das mit einem analogen Kontrollgerät ausgerüstet ist, 

- Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage der letzten 28 Kalendertage. 

Können mit der Kontrollkarte alle digitalen Tachographen überprüft werden? 

Ja, die Kontrollkarte kann produkt- und herstellerübergreifend eingesetzt werden. 

 

In welcher Art und mit welchem Inhalt erfolgt die Kontrolle im Betrieb? 

Die Kontrolle ist unabhängig von der Art der verwendeten Geräte

Muss man als Fahrer die Fahrzeit von der Wohnung zum Arbeitsplatz in der Fahrerkarte nachtragen?

Der tägliche Weg vom Wohnsitz des Fahrers zur Betriebsstätte (Arbeitsplatz) des Arbeitgebers gilt nicht als Lenkzeit. Er ist Bestandteil der Ruhezeit. Sofern das Fahrzeug nicht am Arbeitsplatz übernommen oder abgeliefert wird, gilt die Reisezeit zum Fahrzeug bzw. die Reisezeit zum Wohnsitz grundsätzlich als "Bereitschaftszeit" oder "andere Arbeiten".

 

 

Darf ein LKW mit digitalem Kontrollgerät von einem Fahrer der keine Fahrerkarte besitzt gefahren werden?

 

Ein LKW - Fahrer der noch keine Fahrerkarte besitzt, darf keinen LKW mit digitalem Kontrollgerät führen. Sofern ein Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät nach Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet ist, benötigt jeder Fahrer, der dieses Fahrzeug lenkt, eine Fahrerkarte.

 

 

Darf ein LKW mit digitalem Kontrollgerät von einem Fahrer dessen Fahrerkarte defekt ist oder gestohlen wurde gefahren werden?

 

Im Falle von Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte muss der Fahrer bei der zuständigen Behörde binnen sieben Kalendertagen einen Antrag auf Ersetzung der Karte stellen (Art. 15 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 3821/85). Wurde die Fahrerkarte gestohlen, ist dies bei der zuständigen Behörde (Polizei) in dem Land, in dem sich der Diebstahl ereignet hat, anzuzeigen. Ein Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte in diesen Fällen höchstens 15 Kalendertage fortsetzen. Eine über diese 15 Werktage hinausgehende Fortsetzung der Fahrt ohne Fahrerkarte ist nur dann zulässig, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zum Standort des Unternehmens erforderlich ist und es dem Fahrer nachweislich unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen. Am Ende der Fahrt müssen Sie die im Kontrollgerät aufgezeichneten relevanten Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten ausdrucken, ggfls. um die sonstigen Arbeits- und Bereitschaftszeiten handschriftlich ergänzen, und Ihren Namen sowie die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins eintragen und unterschreiben. Die Ausdrucke sind stets dem Arbeitgeber sowie ggfls. dem zuständigen Kontrollbeamten auf Verlangen auszuhändigen. (Art. 16 Abs. 2 und 3 VO (EWG) NR. 3821/85).

 

Können die Lenk- und Ruhezeiten manuell vom LKW-Fahrer am digitalen Kontrollgerät eingegeben werden?

 

Mit funktionierender Fahrerkarte sind manuelle Eingaben mit Ausnahme von Lenkzeiten möglich.

 

Der Arbeitgeber muss spätestens alle 28 Tage die Fahrerkarte auslesen und diese Daten speichern.

 

 

Wie ist es, wenn der Arbeitgeber die Gerätschaften nicht bereithält und diese auch nicht besitzt, um Fahrerkarten auszulesen?

 

Der Unternehmer hat gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass eine lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten gewährleistet ist und die Daten sowie die Schaublätter und Ausdrucke gegen Verlust und Beschädigung gesichert werden. Beim Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes hat der Unternehmer die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten in regelmäßigen Abständen zu kopieren. Hierzu haben ihm die Fahrer die jeweiligen Fahrerkarten zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich um eine Verpflichtung des Unternehmers die Daten ordnungsgemäß zu archivieren und aufzubewahren. Der Fahrer ist verpflichtet, dem Unternehmer die Fahrerkarte hierfür zur Verfügung zu stellen.

 

Was passiert, wenn die Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet?

 

Bei Beschädigung oder Fehlfunktion hat der Fahrer die Karte an die ausstellende Führerscheinstelle zurückzugeben. Diese stellt auf Antrag eine neue Fahrerkarte für die bereits bestehende Gültigkeitsdauer aus. Die Ersatzkarte wird innerhalb von 5 Werktagen ab Beantragung ausgestellt. Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist), sofern er nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums zu benutzen. Der Fahrer hat zu Beginn seiner Fahrt die Angaben zu dem von ihm verwendeten Fahrzeug auszudrucken, auf diesem Ausdruck Geburts- und Familiennamen und Vornamen sowie die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins einzutragen, seine Unterschrift anzubringen sowie seine Lenk- und Ruhezeiten, sonstige Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten und Arbeitsunterbrechungen einzutragen. Am Ende seiner Fahrt hat der Fahrer die von dem Kontrollgerät aufgezeichneten Zeiten auszudrucken, auf dem Ausdruck die Zeiten der nicht als Fahrtätigkeit geltenden Tätigkeiten, die seit dem Ausdruck zu Beginn der Fahrt durchgeführt worden sind, Geburts- und Familiennamen und Vornamen sowie die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins einzutragen und mit seiner Unterschrift zu versehen.In jedem Fall ist die neue Fahrerkarte binnen 7 Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen. Zusätzlich ist im Falle des Diebstahls bei der zuständigen Behörde des Staates Anzeige zu erstatten, wo sich der Diebstahl ereignet hat, erst danach kann unter Vorlage der Diebstahlsanzeige eine neue Karte beantragt werden.

 

Für den Equipment-Transport eines Unternehmens für Veranstaltungstechnik werden LKW über 3,5 Tonnen gemietet. Wird eine Unternehmerkarte benötigt oder reicht die Fahrerkarte aus?

 

Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen dem Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Die dort genannten Regelungen über die Lenk- und Ruhezeiten sind von den Kraftfahrern einzuhalten. Die entsprechenden Regelungen der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr sowie die Regelungen der Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind vom Unternehmer und Fahrer zu beachten. Ausnahmen zu den genannten Vorschriften findet man unter Artikel 3 der VO (EG) Nr. 561/2006 bzw. im § 18 der Fahrpersonalverordnung (FPersV). Für das beschriebene Unternehmen ist keine Ausnahme bekannt, demnach ist neben der Fahrerkarte auch eine Unternehmerkarte erforderlich.

Gewerbliche Mieter eines LKW sollten folgendermaßen verfahren:

 

Bei Beginn und am Ende des Mietzeitraums hat der Unternehmer (Mieter) durch Verwendung der Unternehmenskarte sicherzustellen, dass die Daten des Fahrzeugspeichers über die mit dem Mietfahrzeug durchgeführten Fahrten übertragen und bei ihm gespeichert werden. In begründeten Ausnahmefällen, in denen das Kontrollgerät nicht durch Verwendung der Unternehmenskarte aktiviert werden kann, (z.B. Unternehmenskarte steht kurzfristig nicht zur Verfügung, Ausfall eines Fahrzeugs) ist zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums ein Ausdruck aus der Fahrzeugeinheit zu fertigen. Die Ausdrucke sind vom Fahrer unverzüglich an den Unternehmer weiterzuleiten. Der Unternehmer muss diese Ausdrucke aufbewahren. (FPersV § 2 Abs. 4 und Abs. 6).

 

Umgang mit Werkstatt-, Unternehmer- und Fahrerkarten bei Service- und Probefahrten, bzw. Hol- und Bring Service.

 

Die VO (EWG) 3820/85 gilt grundsätzlich für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger.

 

Ein Hol- und Bring Service fällt nicht unter Werkstatt- oder Probefahrten. Nur Probefahrten im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten werden unter die Ausnahme des Art. 4 Ziffer 11 der VO (EWG) Nr. 3820/85 subsummiert (Fahrzeuge, mit denen für Zwecke der technischen Entwicklung oder bei Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße gemacht werden, und neuen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind).

 

1. Wann handelt es sich um eine Service-, Werkstatt- oder Probefahrt?

 

Ergibt sich aus der Art der Fahrt.

 

2. Gibt es eine Kilometerbegrenzung oder auch andere Vorgaben, die eine Werkstatt-, Probe- oder Servicefahrt definieren?

 

Eine Kilometerbegrenzung ist nicht festgelegt

 

3. Wann muss in den genannten Beispielen eine Fahrerkarte verwendet werden und wann nicht?

 

Bei Service-, Werkstatt- oder Probefahrten muss keine Fahrerkarte verwendet werden

 

4. Wenn Fahrerkarten in einer Werkstatt Verwendung finden, muss dann auch eine Unternehmenskarte vorhanden sein, und müssen die Daten von den Fahrerkarten der "Werkstattfahrer" regelmäßig archiviert und gespeichert werden?

 

In einer Werkstatt muss in der Regel keine Fahrerkarte verwendet werden. Dieses hat zur Folge, dass auch keine Unternehmenskarte benötigt wird.

Quelle: IHK und BAG