Das BKF-Lexikon

Term Definition
Anhänger
 
2-Achs-Zuggabelanhänger:
 
Anhänger mit einer Zuggabel und Zugöse (im Standard Ø 40 mm der Zugöse) einem Drehschemel und einem Kugellenkkranz. Dieser Anhängertyp ist der heute gebräuchlichste Zuggabelanhänger. Er findet häufige Verwendung beim Transport von Wechselbehältern der Größe C sowie von 20 ft Containern.
 
3-Achs-Zuggabelanhänger:
 
wird heute nicht mehr so oft zugelassen dieser Typ wird durch den Sattelanhänger verdrängt. Dieser Anhängertyp hat hinten 2 Achsen.
 
Zuggabelanhänger mit mehr als 3 Achsen sind als Sonder-Anhänger anzutreffen häufig bei Schwertransporten.
 
Gelenkte Nachläufer gehören auch zur Kategorie der Anhänger.
 
Starrdeichsel-Anhänger (Oberbegriff):
 
 
Der Zentralachsanhänger hat vorne eine Zugöse
 
bis ca. < 12 t Gesamtgewicht = Ø 40 mm Zugöse
in der schweren Gewichtsklasse = Ø 50 mm Zugöse (z.B. bei 40 t Gliederzügen).
Die Zentralachsanhänger werden in der leichteren Gewichtsklasse mit einer Achse von bis zu 10 t Achsdruck zugelassen.
 
In der schweren Gewichtsklasse werden in der Regel 2 x 8 t Achsen beim Zentralachsanhänger eingesetzt. Die Zug-Kombination besteht aus einem 3-Achs-LKW (24 t) und einem Zentralachsanhänger mit 17 t bzw. 18 t Achsaggregat.
 
Beim 40 t Gliederzug werden relativ selten 3 x 8 t Achsen beim Zentralachsanhänger eingesetzt. Diese Zug-Kombination besteht aus einem 2-Achs-LKW (18 t) und einem 24 t Zentralachsanhänger. Diese Zug-Kombination ist fahrdynamisch ungünstiger zu beurteilen als eine 3-Achs-LKW-Version mit einem 2-Achs-Zentralanhänger.
 
 
Zentralachsanhänger müssen bei voller Ausladung exakt im Ladungsschwerpunkt beladen werden da sonst die zulässigen Achsdrücke nicht einzuhalten sind.
 
Bei Teilentladungen oder bei ungleichen Ladungen mit unterschiedlichen Ladungs-Gewichten muss der Lastverteilungsplan (siehe VDI-Richtlinie 2700 Blatt 4) zwingend berücksichtigt werden.