Weiterbildung LKW

Weiterbildung LKW: in 5 Modulen zur Schlüsselzahl 95

tn_Weiterbildung_LKWWeiterbildungsseminar für LKW-Fahrer



Regelungen und Voraussetzungen

  • LKW-Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.
  • § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist.
  • Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse C waren, muss der erste Weiterbildungszyklus zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 liegen.

 

 

Der Weiterbildungslehrgang umfasst 5 Module, wobei jedes Modul in einem Fünf-Jahres-Zyklus jeweils einmal nachzuweisen ist.

Die fünf Module sind :

   

 

Erhalten Sie die Schlüsselzahl 95 für Ihren Führerschein

Unser Team besteht ausschließlich aus fachkundigen Kraftverkehrsmeistern mit langjähriger Erfahrung. Wir sprechen Ihre Sprache und wissen, dass eine praxisorientierte BKrFQG-Weiterbildung Ihnen langfristig mehr Nutzen bringt. Absolvieren Sie bei uns Ihre BKF-Fortbildung. Schließen Sie bei uns alle Module für Berufskraftfahrer-Weiterbildungen ab. Erhalten Sie durch unsere professionellen Weiterbildungsangebote die Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein!

 

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE,  

A) Liste der Kenntnisbereiche laut Anlage 1 der BKrFQV  

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln  

1.1 Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.  

  

1.2 Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere:  

Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer  

Übertragungseinrichtung, Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage, bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Kraftfahrzeugs, Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle, Verhalten bei Defekten.  

  

1.3 Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs  

Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2.  

  

1.4 Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs, insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung

entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem  

Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer  

Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung,  

Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt,  

Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten  

Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell und  

Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der  

Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts, Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane.  

2. Anwendung der Vorschriften  

  

2.1 Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den

Güterkraftverkehr, insbesondere: höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der

Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85; Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft oder Personenverkehr: Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.  

    

    

2.2 Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere:

Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter.  

3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik  

3.1 Ziel: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche,

Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Kraftomnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.  

  

3.2 Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: allgemeine Information, Folgen für die Fahrerin oder den Fahrer von Kraftfahrzeugen, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Unternehmer.  

  

3.3 Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz.  

  

3.4 Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen  

Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine

Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.  

  

3.5 Ziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen  

Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen,  

Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe,

Reaktion bei Brand, Evakuierung von Bussen und Lastkraftwagen, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.  

  

3.6 Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt, insbesondere: Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung der Fahrerin oder des Fahrers von

Kraftfahrzeugen für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, unterschiedliche Gesprächspartner der  

Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, Wartung des Fahrzeugs,

Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.  

  

3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader) unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr,

Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von

Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, Kühlwagen usw.), Weiterentwicklung der Branche (Ausweitung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).