Ziele des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz(BKrFQG)
Noch nicht mal 10 % der aktiven Bus- und LKW-Fahrer/innen haben einen Abschluss als Berufskraftfahrer. Entsprechend der EU– Rahmenrichtlinie 2003/59/EG müssen neben dem Führerschein in Zukunft besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen werden .
Und zwar durch eine Grundqualifikation
(bei Neueinsteigern) oder durch regelmäßige Weiterbildung
(Führerscheinerwerb vor 2008/2009).
Ziel ist es,
den Ausbildungsstand zu verbessern,
ein einheitliches Niveau zu erreichen,
eine wirtschaftliche Fahrweise zu erreichen
und die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern.