Was ist ein Verkehrsleiter?
Ein Verkehrsleiter ist eine Person, welche die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens übernimmt. Ohne einen Verkehrsleiter darf kein Unternehmen gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich Hänger, betreiben. Der Begriff und die Tätigkeit eines „Verkehrsleiters" vor allem im Zusammenhang mit dem gewerblichen Güterkraftverkehr. Der Begriff „Verkehrsleiter" wurde erst im Artikel 4 der „Verordnung (EG) Nr. 1071/2009" neu eingeführt und ersetzt damit die bisherige „zur Führung der Verkehrsgeschäfte bestellte Person". Im Kern entspricht der Verkehrsleiter der früheren „zur Führung der Geschäfte desGüterkraftverkehrs/Omnibusverkehrs bestellten Person".
Der Begriff „Verkehrsleiter" wurde durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 eingeführt Artikel 2 Nr. 5 der VO (EG) Nr. 1071/09 definiert den Verkehrsleiter folgendermaßen: Er ist „eine von einem Unternehmen beschäftigte natürliche Person oder, falls es sich bei diesem Unternehmen um eine natürliche Person handelt (meist kleinere Einzelunternehmen), diese Person selbst oder gegebenenfalls eine von diesem Unternehmen vertraglich beauftragte andere natürliche Person, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet".
Sach- und Fachgebiete, für die Sie Fachkenntnisse als Verkehrsleiter(in) bzw. Güterkraftverkehrsunternehmer(in) nachweisen müssen, sind:
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Recht
Güterkraftverkehrsrecht
Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte
Straßenverkehrsrecht
Arbeitsrecht
Sozialversicherungsrecht
Bürgerliches Recht
Handelsrecht
Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
Zahlungsverkehr und Finanzierung
Kostenrechnung
Beförderungsbedingungen und -preise
Beförderungsdokumente
Buchführung
Versicherungswesen
Spedition
Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
Marketing
Technische Normen und technischer Betrieb
Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
Fahrzeuggewichte und Abmessungen
Laden und Entladen der Fahrzeuge
Beförderung gefährlicher Güter
Beförderung von Nahrungsmitteln
Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Straßenverkehrssicherheit
Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln
Struktur der Sach- und Fachkundeprüfung:
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil.
Die schriftlichen Prüfungsteile beinhalten:
• schriftliche Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort sowie
• schriftliche Übungen / Fallstudien.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt zwei Stunden für jeweils einen Prüfungsteil.
Hinzu kommt ggf. ein bis zu einer halben Stunde dauernder mündlicher Prüfungsteil.