Term | Definition |
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Verlader | Als Verlader bezeichnet man denjenigen im Beförderungsvertrag der eigene Güter absendet. Das ist grundsätzlich jemand der Werkverkehr betreibt wenn er die Güter selbst befördern würde. |
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Verlader | Als Verlader bezeichnet man denjenigen im Beförderungsvertrag der eigene Güter absendet. Das ist grundsätzlich jemand der Werkverkehr betreibt wenn er die Güter selbst befördern würde. |