Das BKF-Lexikon

Term Definition
Lenk- und Ruhezeiten

Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger von über 3 5 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG) im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr sind innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in der Verordnung (EG) 561/2006 geregelt. In Deutschland werden zudem durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) bereits Fahrzeuge ab 2 8 t zGG erfasst.