Das BKF-Lexikon

Term Definition
Fahrpersonalverordnung

Die FPersV regelt im Kern die Lenk- und Ruhezeiten von Transporten einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 2 8t und nicht mehr als 3 5t zHM sowie die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen die zur Personenbeförderung dienen und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 km eingesetzt werden. Sofern keine Ausnahmetatbestände (§1 Absatz 2) vorliegen hat das Fahrpersonal dieser Fahrzeuge die Lenkzeiten Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Artikel 4 6 bis 9 und 12 der VO (EG) Nr. 561/2006 einzuhalten.