| Term | Definition |
|---|---|
| Arbeitszeitgesetz | Die Gestaltung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern unterliegt zwingend rechtlichen Bedingungen. Diese sind größtenteils im ArbZG geregelt und in wichtigen Bereichen durch die Europäische Richtlinie 2002/15/EG vorgegeben. Ausnahmen müssen gesetzlich oder tarifvertraglich zugelassen sein. Die höchstzulässigen Arbeitszeiten ergeben sich aus den §§ 3-6 9-11 des ArbZG das somit für Klarheit der Einsatzzeiten (Schichtzeiten) der in Abhängigkeit Beschäftigten sorgt. Für Arbeitnehmer die Straßenverkehrstätigkeiten ausüben gilt unter bestimmten Voraussetzungen § 21a des ArbZG. |