| Term | Definition |
|---|---|
| Ausnahmeregelungen von der Betriebs- und der Beförderungspflicht. | Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet wenn die Bestimmungen eingehalten werden und wenn die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird die der Unternehmer nicht ändern oder abwenden kann. Ausnahmeregelungen können folgende Situationen betreffen: Trunkenheit eines Fahrgastes Belästigungen anderer Fahrgäste vollbesetzter Bus Verweigerung des Fahrentgelts Mitführen von Gegenständen Mitführen übelriechender oder gefährlicher Stoffe Beschädigung des Fahrzeugs |