Das BKF-Lexikon

Term Definition
CEMT-Genehmigungen

CEMT-Genehmigungen berechtigen den Inhaber dazu grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen zu betreiben deren Be- und Entladepunkte sich im Hoheitsgebiet verschiedener CEMT-Mitgliedsstaaten befinden einschließlich Transits sowie Leerfahrten auf dem Hoheitsgebiet der Staaten die hierfür eine Genehmigung verlangen.