Das BKF-Lexikon

Term Definition
Doppelwoche VO (EG) 561/2006

Die Lenkzeit zweier aufeinander folgender Wochen ist mit 90 Stunden festgelegt. Dabei ist zu beachten dass als Woche die Kalenderwoche gilt und zwar von Montag 0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr.