| Term | Definition |
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| Gefahrzettel und Großzettel | Von Gefahrgütern gehen Gefahren aus die in der Regel der Verpackung nicht anzusehen sind. Es muss deshalb eine äußerliche Kennzeichnung geben welche die entsprechende Information über den Inhalt gibt. Die Mittel hierfür sind Gefahrzettel und Großzettel. Die Grundgröße für Gefahrzettel ist 10x10cm. Großzettel müssen 25x25cm groß sein und mit einer Umrandung in derselben Farbe wie die des Symbols versehen sein. |