Das BKF-Lexikon

Term Definition
Genehmigungsvoraussetzungen für Großraum- oder Schwertransport

Wenn der Verkehr nicht – wenigstens zum größten Teil der Strecke – auf der Schiene oder auf dem Wasser möglich ist oder wenn durch einen Verkehr auf dem Schienen- oder Wasserweg unzumutbare Mehrkosten (auch andere als die reinen Transportkosten) entstehen würden

Wenn für den gesamten Fahrweg Straßen zur Verfügung stehen deren baulicher Zustand durch den Verkehr nicht beeinträchtigt wird und für deren Schutz keine besonderen Maßnahmen erforderlich sind oder wenn wenigstens die spätere Wiederherstellung der Straßen oder die Durchführung jener Maßnahmen vor allem aus verkehrlichen Gründen nicht zu zeitraubend oder zu umfangreich wäre.

Für die Beförderung der in den Richtlinien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO definierten unteilbaren Ladungen. Mit dem Zusatz dass auch das Zubehör von Kranen befördert werden darf.