Das BKF-Lexikon

Term Definition
Großraum- und Schwertransporte

Es gibt eine Vielzahl von Gütern die bei Einhaltung der Vorschriften aus der StVO und der StVZO nicht transportiert werden könnten. Der Gesetzgeber hat für diese Fälle eine Reihe von Regelungen erlassen die Ausnahmen zulassen.

o            §22 StVO Ladung

o            §46 Abs. 1 Nr. 5 StVO Ladungsbedingte Abweichungen von §22 StVO

o            §18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen

o            §46 Abs. 1 Nr. 2 StVO Transportbedingte Abweichungen

o            §29 Abs. 3 StVO Übermäßige Straßenbenutzung

o            §70 StVZO Ausnahmen