| Term | Definition |
|---|---|
| Grundsatz für das Befördern von Lebensmitteln | Lebensmittel dürfen keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt werden. Die Gewährleistung unbedenklicher und genusstauglicher Lebensmittel durch die entsprechenden notwendigen Maßnahmen. Lebensmittel dürfen nur so behandelt werden dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. |