Das BKF-Lexikon

Term Definition
Haftung des Absenders

Der Absender haftet für die Verletzung folgender Pflichten dem Frachtführer für Schäden und Aufwendungen auch ohne Verschulden die entstanden sind durch:

o            Ungenügende Verpackung

o            Unrichtige Angaben im Frachtbrief

o            Unterlassen der Mitteilung über die Gefährlichkeit eines Gutes

o            Fehlen Unvollständigkeit Unrichtigkeit der Begleitpapiere oder Auskünfte