Term | Definition |
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Haftung des Absenders | Der Absender haftet für die Verletzung folgender Pflichten dem Frachtführer für Schäden und Aufwendungen auch ohne Verschulden die entstanden sind durch: o Ungenügende Verpackung o Unrichtige Angaben im Frachtbrief o Unterlassen der Mitteilung über die Gefährlichkeit eines Gutes o Fehlen Unvollständigkeit Unrichtigkeit der Begleitpapiere oder Auskünfte |