Das BKF-Lexikon

Term Definition
Havariekommissar

Als neutraler Spezialist ist der Havariekommissar im Dienste der Versicherungswirtschaft des Handels sowie der Lager- und Transportmitteleigentümer tätig. Seine Aufgabe ist es bei behaupteten oder tatsächlichen Mängeln den Schaden an Gütern und Sachen zu bewerten und ihn dem Grunde und der Höhe nach festzustellen.