Term | Definition |
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Inhalte der Beförderungspapiere beim Gefahrguttransport | o Bezeichnung des Gutes einschließlich der Kennzeichnungsnummer (UN-Nummer) und vorangestellten Großbuchstaben „UN“ o Verpackungsgruppe (ist nicht überall angegeben; z.B. sind bei den Klassen 1 und 2 die Klasse die Ziffer und die Buchstaben anzugeben. o Nummer des vorgeschriebenen Gefahrzettelmusters (die Nummern der Muster zur Anzeige von Zusatzgefahren sind in Klammern aufzuführen) o Anzahl und Beschreibung der Versandstücke o Die Gesamtmenge der gefährlichen Güter (als Volumen Brutto- oder Nettomasse) je UN- Nummer o Name und Anschrift des Absenders o Name und Anschrift des Empfängers |