Das BKF-Lexikon

Term Definition
Klassifizierung des Gefahrgutrechts

Soll ein Stoff oder Gegenstand befördert werden muss geklärt werden ob es sich überhaupt um Gefahrgut handelt. Der Teil „Klassifizierung“ des Gefahrgutrechtes enthält dazu Untersuchungsmethoden und Klassifizierungsroutinen. Wenn dann bekannt ist worum es sich handelt und mit welchen Gefahren gerechnet werden muss kann geregelt werden in welchen Behältnissen ein sicherer Transport möglich ist. Wichtig ist hierbei eine äußere sichtbare Deklaration.