Das BKF-Lexikon

Term Definition
Kombi- oder Universalbus

Verkehrsunternehmen benötigen zur Vermeidung größerer Stillstandzeiten KOM die sie sowohl im Kurzreiseverkehr als auch im Überlandlinien- oder Stadtlinienverkehr sowie für die Beförderung von Schülern einsetzen können.

Diese KOM müssen hinsichtlich der Bau- und Ausrüstungsvorschriften die Anforderungen für alle Einsatzarten erfüllen und erhalten dementsprechend auch eine Zulassung für den Einsatz als Reisebus und als Linienbus.