Das BKF-Lexikon

Term Definition
Lenkzeitunterbrechnung VO (EG) 561/2006

Lenkzeitunterbrechung: Gesetzlich vorgeschriebene Zeit während der das Fahrzeug nicht gelenkt werden darf. Der Fahrzeugführer darf während dieser Zeit keine anderen Arbeiten ausführen. Zur Lenkzeitunterbrechung zählen Ruhepausen Ruhezeiten Wartezeiten sowie Anwesenheitszeiten die in einem fahrenden Fahrzeug auf einer Fähre oder in einem Zug verbracht werden ohne dass gelenkt wird ab einer zusammenhängenden Zeit von 15 Minuten. Somit zählen Rangier- und Ladetätigkeiten nicht dazu.