Das BKF-Lexikon

Term Definition
Mitführpflichten beim Führen von Fahrzeugen im Mischbetrieb

Es sind die Mitführpflichten für das digitale und das analoge Kontrollgerät zu erfüllen:

o            Fahrerkarte

o            Führerschein

o            Schaublätter handschriftliche oder digitale Aufzeichnungen und/oder die nach der VO (EG) Nr. 561/2006 und der VO (EWG) Nr. 3821/85 vorgeschriebenen Ausdrucke des laufenden Tages und der vorhergehenden 28 Tage an denen ein Fahrzeug geführt wurde welches unter die VO (EG) Nr. 561/2006 oder §1 FPersV fällt.

o            Bescheinigungen nach §20 FPersV falls der Fahrer im mitführungspflichtigen Zeitraum kein Fahrzeug gelenkt hat welches unter die VO (EG) Nr. 561/2006 oder

  • 1 FPersV fällt krank war Urlaub hatte oder ein Fahrzeug im Rahmen einer Ausnahme nach der FPersV oder der VO (EG) Nr. 561/2006 gelenkt hat.