Das BKF-Lexikon

Term Definition
Pflichten der Fahrgästen in der Personenbeförderung

Im Linienverkehr sind die Fahrgäste verpflichtet

  • die Fahrzeuge nur an den Haltestellen zu betreten und zu verlassen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Betriebspersonals.
  • zügig ein- und auszusteigen und dabei die besonders gekennzeichneten Türen zu benutzen
  • Durchgänge sowie Ein- und Ausgänge freizuhalten
  • sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen
  • sie begleitende Kinder sorgfältig zu beaufsichtigen und dafür zu sorgen dass Kinder nicht auf Sitzplätzen knien oder stehen.
  • sich mit dem Fahrzeugführer während der Fahrt nicht zu unterhalten
  • die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege durch sperrige Gegenstände nicht zu beeinträchtigen.