Im Linienverkehr sind die Fahrgäste verpflichtet
- die Fahrzeuge nur an den Haltestellen zu betreten und zu verlassen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Betriebspersonals.
- zügig ein- und auszusteigen und dabei die besonders gekennzeichneten Türen zu benutzen
- Durchgänge sowie Ein- und Ausgänge freizuhalten
- sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen
- sie begleitende Kinder sorgfältig zu beaufsichtigen und dafür zu sorgen dass Kinder nicht auf Sitzplätzen knien oder stehen.
- sich mit dem Fahrzeugführer während der Fahrt nicht zu unterhalten
- die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege durch sperrige Gegenstände nicht zu beeinträchtigen.