| Term | Definition |
|---|---|
| Pflichten Freigestellter Verkehr | keine Betriebs- und Beförderungspflicht sowie kein Tarif- und Fahrplanzwang. Einhalten der individuellen Merkmale die von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes befreien. |
| Term | Definition |
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| Pflichten Freigestellter Verkehr | keine Betriebs- und Beförderungspflicht sowie kein Tarif- und Fahrplanzwang. Einhalten der individuellen Merkmale die von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes befreien. |