Das BKF-Lexikon

Term Definition
Pflichten Gelegenheitsverkehr

Keine Betriebs- und Beförderungspflicht sowie kein Tarif- und Fahrplanzwang. Einhalten der individuellen Merkmale der unterschiedlichen Beförderungsformen: Ausflugsfahrten Fernziel-Reise Mietomnibusverkehr.