Das BKF-Lexikon

Term Definition
Rückverfolgbarkeit Futtermittel

Alle Betriebe die mit Lebens- und/oder Futtermitteln umgehen sind seit 2005 zur Rückverfolgbarkeit verpflichtet. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden dass Futtermittelhersteller ein hohes Eigeninteresse an der ordnungsgemäßen Behandlung (Beförderung) von Futtermitteln haben.