Das BKF-Lexikon

Term Definition
Sachkundenachweise zur tierschutzgerechten Beförderung

Eine wesentliche Voraussetzung für tierschutzgerechte Beförderungen von Tieren ist eine ausreichende Sachkunde des Transportpersonals. Dazu enthält §4 der TierSchTrV folgende Regelungen:

Zur Ausübung der sachkundigen Transportaufgaben ist ein Befähigungsnachweis nach Artikel 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 notwendig. Ersatzweise können ein Hoch- oder Fachschulstudium anerkannte Berufsabschlüsse usw. ebenfalls zur Erlangung des Befähigungsnachweises führen.