Das BKF-Lexikon

Term Definition
Schülerbeförderung

o            Vor Antritt der Fahrt ist sich davon zu überzeugen dass sich das Kraftfahrzeug in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befindet.

o            Die Schulbusschilder sind vorschriftsmäßig anzubringen. Die Schulbusschilder sind nach Beendigung der Schulfahrt sofort zu entfernen oder abzudecken

o            In Kleinbussen ist zum Anlegen der Sicherheitsgurte/Rückhalteeinrichtungen aufzufordern.

o            An- und Abfahrten sind frühzeitig anzuzeigen.

o            Es darf erst dann abgefahren werden wenn die Türen geschlossen sind und die Kinder ihre Plätze eingenommen haben. Mit Kleinbussen darf nicht losgefahren werden wenn Schüler stehen.

o            Während der Fahrt ist darauf zu achten dass sich keine Schüler auf den Trittstufen der Ein- und Ausstiege sowie auf der freizuhaltenden Fläche neben dem Fahrzeugführer befinden.

o            Für Kraftomnibusse mit stehenden Schülern beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts 60km/h.

o            Der Fahrer hat mit äußerster Vorsicht jederzeit anhaltebereit an Haltestellen heran und aus ihnen heraus zu fahren (Schrittgeschwindigkeit). Hier ist sich so zu verhalten dass eine Gefährdung der Kinder und der übrigen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

o            Halt ist in vorhandenen Haltebuchten oder an Schutzgittern durchzuführen.

o            Das Warnblinklicht ist während des Ein- und Aussteigens der Kinder einzuschalten.

o            Die Türen sollen erst dann geöffnet werden wenn das Fahrzeug steht und gefahrlos ausgestiegen werden kann.

o            Die Kinder sind auf geordnetes Ein- und Aussteigen hinzuweisen.

o            Die Kinder sind aufzufordern die Fahrbahn erst dann zu überqueren wenn der Bus abgefahren ist.

o            Vor und nach dem Schließen der Türen sind die Einstiege zu beobachten.