Das BKF-Lexikon

Term Definition
Sozialversicherungsausweis

Mit Einstieg in die Rentenversicherung erhält jeder Arbeitnehmer vom Rentenversicherungsträger eine Rentenversicherungsnummer. Dies geschieht automatisch wenn ein Mitarbeiter erstmalig bei der Sozialversicherung angemeldet wird. Früher bekam jeder Arbeitnehmer dann den sogenannten Sozialversicherungsausweis zugeschickt. Auf ihm standen unter anderem die Versicherungsnummer der vollständige Name und der Geburtsname. Seit Januar 2011 ist der Ausweis in früherer Form für neue Anmeldungen entfallen. Ein anlassbezogenes Schreiben des Rentenversicherungsträgers mit den entsprechenden Angaben ersetzt ihn.

Der Sozialversicherungsausweis sollte helfen die Schwarzarbeit zu bekämpfen und den Missbrauch von Sozialleistungen erschweren. Daher muss jeder Mitarbeiter zu Beginn einer Beschäftigung den (vor 2011 ausgestellten) Ausweis oder (nach Ausstellungsjahr 2011) das Schreiben in dem ihm seine Rentenversicherungsnummer mitgeteilt wird vorlegen.