Das BKF-Lexikon

Term Definition
Tageslenkzeit VO (EG) 561/2006

Die normale Tageslenkzeit beträgt 9 Stunden

Nach spätestens 4 5 Stunden ist eine Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten einzulegen. Tageslenkzeit ist die Lenkzeit zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit.

Eine Verlängerung der Tageslenkzeit ist zweimal pro Woche mit 10 Stunden erlaubt.