Das BKF-Lexikon

Term Definition
Von der Beförderung ausgeschlossene Fahrgäste

Die Beförderung von Fahrgästen kann abgelehnt werden wenn Tatsachen vorliegen welche die Annahme rechtfertigen dass die zu befördernden Personen eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die übrigen Fahrgäste darstellen.

Dies sind insbesondere:

o            Personen die unter Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen.

o            Personen mit ansteckenden Krankheiten

o            Personen mit geladenen Schusswaffen es sei denn dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind

o            Personen die Gewaltbereitschaft zeigen bzw. Gewalt ausüben

o            verschmutze und/oder übelriechende Personen.