Das BKF-Lexikon

Term Definition
Zollausweispflicht

In einigen Branchen müssen die Beschäftigten ständig ein Dokument bei sich führen mit dem sie sich gegenüber dem Zoll ausweisen können. Früher war das der Sozialversicherungsausweis. Heute reicht ein Personalausweis Pass Passersatz oder Ausweisersatz und natürlich der (vor 2011 ausgestellte) Sozialversicherungsausweis. Der Arbeitgeber muss nachweisen können dass er seine Mitarbeiter schriftlich darauf hingewiesen hat dass sie ein solches Dokument bei der Arbeit bei sich tragen müssen.

Neben anderen in diesem Zusammenhang nicht relevanten Branchen sind besonders betroffen die Speditions- Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe

Da die Ausweisdokumente explizit genannt sind scheidet die Verwendung anderer 'Papiere' mit Dokumentencharakter wie Führerschein oder Fahrerkarte leider aus.

Unternehmen die Werkverkehr betreiben sind von diesen Vorschriften ausgenommen.