Das BKF-Lexikon

Term Definition
ADR

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut sofern der Transport im Hoheitsgebiet von mindestens zwei der Vertragsstaaten ausgeführt wird. Zusammen mit der Rahmenverordnung (GGVSEB) bildet das ADR das Fundament des Gefahrgutrechtes für die Straße.