Das BKF-Lexikon

Term Definition
Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BKrFQG

Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BKrFQG

Keine Anwendung finden die Vorschriften des BKrFQG auf Beförderungen mit Kraftfahrzeugen deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet.