Das BKF-Lexikon

Term Definition
Ausrüstung

Zu den im Kraftfahrzeug mitzuführende Ausrüstungsgegenständen zählen die vom Fahrer verpflichtend mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände im öffentlichen Straßenverkehr. Zum Beispiel: Warndreieck Verbandskasten Warnweste Warnleuchte Unterlegkeile Feuerlöscher etc.