Das BKF-Lexikon

Term Definition
Unterlegkeile

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 4 Tonnen und zweiachsige Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg müssen mit mindestens einem Unterlegkeil ausgerüstet sein.

Drei- und mehrachsige Fahrzeuge Sattelanhänger und Starrdeichsel- und Zentralachsanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg müssen mit mindestens zwei Unterlegkeilen ausgerüstet sein.