| Term | Definition |
|---|---|
| Betriebspflicht | Aufgrund der Betriebspflicht ist der Unternehmer verpflichtet o den ihm genehmigten Verkehr aufzunehmen und o während der Gültigkeitsdauer der Genehmigung den Verkehr den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der Technik entsprechend aufrechtzuerhalten |