Das BKF-Lexikon

Term Definition
Betriebspflicht

Aufgrund der Betriebspflicht ist der Unternehmer verpflichtet

o            den ihm genehmigten Verkehr aufzunehmen und

o            während der Gültigkeitsdauer der Genehmigung den Verkehr den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der Technik entsprechend aufrechtzuerhalten