Das BKF-Lexikon

Term Definition
bilaterale Jahresgenehmigung

Die bilaterale Jahresgenehmigung berechtigt den Güterkraftverkehrsunternehmer im Rahmen der in der Genehmigung eingetragenen Geltungsdauer eine beliebige Anzahl von Beförderungen im Wechsel- Transit- oder im (zulässigen) Dreiländerverkehr (i.d.R. mit Durchfahren des Heimatlandes) durchzuführen. Mit ihr dürfen jedoch keine Kabotageverkehre durchgeführt werden.