Das BKF-Lexikon

Term Definition
CEMT Neuerteilungsverfahren

Im Neuerteilungsverfahren können Inhaber einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Gemeinschaftslizenz grundsätzlich zunächst maximal 10 CEMT-Jahresgenehmigungen beantragen soweit sie glaubhaft versichern dass sie CEMT-Beförderungen durchführen wollen. Die bisher durchgeführten grenzüberschreitenden Beförderungen sind ggf. nachzuweisen. Für die Neuerteilung einer österreich- italien- griechenland- oder russlandfreien CEMT-Jahresgenehmigung ist der Bedarf entsprechend zu begründen und ggf. geeignet nachzuweisen.